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:: Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In den AGB sind die Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen geregelt. Alle von unseren AGB abweichenden Regelungen gelten nur dann, wenn diese ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt werden. Diese AGB gelten für unseren Privatkunden, sowie auch für Firmenkunden. Alle personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert und zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für Marketingzwecke genutzt. Eine Weitergabe zu Werbezwecken an Dritte findet nicht statt. Zudem weist Ropex Mobilfunk ausdrücklich darauf hin, das Kosten die durch die Nutzung von Kommunikationsmitteln entstehen, nicht ersetzt werden können.

2. Angebote und Verkauf

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten. Mündliche Auskünfte und Zusagen sowie Werbeaussagen, egal welcher Art, insbesondere Warenbeschreibungen, bildliche Darstellungen, Qualitätsangaben, Leistungsangaben, Maße und Gewichte, Gebrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sind freibleibend, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringfügige Abweichungen von Produktangaben gelten als genehmigt, wenn sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind. Wir behalten uns Änderungen und Lieferungen baugleicher Geräte vor. Der Vertrag kommt zustande, indem sie über unserer Warenkorb und Bestellsystem im Internet, schriftlich per Fax, Post oder Email, sowie auch telefonisch die von ihnen gewünschte Ware bei Ropex Mobilfunk bestellen.

3. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab unserem Firmensitz in Emmerich. Ropex Mobilfunk liefert die Ware gemäß den getroffenen Vereinbarungen. Ist ein Liefertermin mit dem Vertragspartner vereinbart, werden wir diesen Termin nach bestem Vermögen einhalten. Ropex Mobilfunk ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teilleistungen zu erbringen und diese zu fakturieren. Ist Ropex Mobilfunk oder deren Lieferanten bei eintretenden Betriebsstörungen, Arbeitsausständen, Aussperrungen, behördlichen Anordnungen oder in anderen Fällen höherer Gewalt ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran gehindert, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin zu liefern bzw. die vereinbarte Leistung zu erbringen, verlängern sich diese Termine entsprechend um die Dauer der Behinderung. Dauert diese länger als 6 Wochen, können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Wenn Ropex Mobilfunk mit einer Lieferung in Verzug gerät, ist der Vertragspartner verpflichtet zur Bewirkung der Leistung eine schriftliche Nachfrist von zwei Wochen zu setzen. Dies gilt nicht, wenn wir ausdrücklich und schriftlich einen Termin als verbindlich bezeichnet haben. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald Ropex Mobilfunk bzw. der Lieferant die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Auslieferung bestimmten Person übergeben hat. Verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.

4. Preise, Zahlungsbedingungen und Kosten

Alle Preise verstehen sich in Euro und gelten exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer soweit nicht anderes angegeben ist. Die Zahlung der Ware erfolgt in der Regel per Nachnahme, Lastschrifteinzugsverfahren oder auch Vorauskasse. Wird aufgrund besonderer Vereinbarungen gegen Rechung geliefert, so hat die Zahlung sofort netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto zu erfolgen. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Ropex Mobilfunk anerkannt sind. Wenn der Vertragspartner versendete Ware verschuldet nicht annimmt, werden von Ropex Mobilfunk die anfallenden Versandkosten in Rechnung gestellt.

5. Zahlungsverzug, sonstige Störungen

Kommt der Vertragspartner mit Zahlungen in Verzug, ist Ropex Mobilfunk berechtigt, ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Wenn Ropex Mobilfunk einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser Geltend gemacht werden. ist Ropex Mobilfunk berechtigt, eingehende Zahlungen auf ältere, noch offene Forderungen anzurechnen. Grundsätzlich ist Ropex Mobilfunk berechtigt die Ware bei einem Zahlungsverzug des Vertragspartners zurückzunehmen, wenn nötig den Betrieb des Vertragspartners zu betreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen. Rücklastschriften veranlasst Ropex Mobilfunk sofort und ohne besonderen Hinweis, die Zahlungskonditionen auf Barnachnahme umzustellen. Sämtliche Kosten die bei der Rücklastschrift angefallen sind, sind vom Vertragspartner (Käufer) unverzüglich zu entrichten oder werden in Rechnung gestellt.
Wir machen vorneweg darauf aufmerksam, dass im Eintritt eines Verzuges (gemäß §284 Abs. 2 BGB) keine Mahnung notwendig ist. Anfallende Inkassokosten sind vom Schuldner zu tragen. Ropex Mobilfunk macht darauf Aufmerksam, das Erstkunden (insbesondere Firmenkunden) von uns überprüft werden können. Die Kosten hierfür trägt die Ropex Mobilfunk.

6. Eigentumsvorbehalt

Ropex Mobilfunk behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller sonstigen jeweils offen stehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner vor. Wenn die Ware vorher weiterverkauft wird, gilt die entstandene Forderung an uns abgetreten, d.h. die Ware bleibt auch nach dem Weiterverkauf das Eigentum von Ropex Mobilfunk. Wenn aus dieser Forderung Beträge eingehen, sind diese ohne Aufforderung an Ropex Mobilfunk abzuführen. Sollte der Vertragspartner in Zahlungsverzug sein oder wurde z.B. ein gerichtliches Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet worden sein, darf er über die von uns gelieferten Waren nicht mehr verfügen. Ropex Mobilfunk behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, sowie die beim Kunden befindlichen Waren auf Kosten des Vertragspartners zurückzunehmen.

7. Gewährleistung, Mängel

Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach dem Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und auf evtl. zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind Ropex Mobilfunk unmittelbar nach Erkennen schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist für Material- und Herstellungsmängel beträgt sechs Monate ab Übergabe der Ware an den Vertragspartner. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind generell Verschleißteile im üblichen Sinne. Artikel, welche von Ropex Mobilfunk als Exportware deklariert werden, unterliegen keiner Gewährleistung. Für Sachmängel leistet Ropex Mobilfunk - entsprechend ihrer Wahl - Gewähr durch Gutschrift, Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Minderung des Kaufpreises. Eine Wandelung ist für den Vertragspartner nur möglich, wenn zwei Nachbesserungsversuche innerhalb einer angemessenen Frist fehlschlagen. Ansprüche des Vertragspartners wegen Vermögensschäden wie z.B. entgangener Gewinn oder der etwaige Verlust von Daten gelten als ausgeschlossen.

8. Widerrufsrecht gemäß § 3 Fernabsatzgesetz (FernAbsG) für Verbraucher

Verbraucher ist eine natürliche Person, welche ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblicher noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Vertragspartner ist gesetzlich berechtigt, von seinem Widerrufsrecht gemäß § 3 FernAbsG Gebrauch zu machen. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware muss der Widerruf schriftlich erfolgen. Zudem ist der Widerruf auch möglich, wenn der Vertragspartner innerhalb von zwei Wochen die erhaltene Ware zurücksendet, wobei auch diese Rücksendung Ropex Mobilfunk mitgeteilt werden muss. Maßgebend für die Fristwahrung ist die rechtzeitige Absendung. Unfreie Rücksendungen sowie Rücksendungen ohne Wissen werden nicht angenommen. Kosten, welche dem Vertragspartner durch die Nichtannahme entstehen, werden nicht erstattet. Ropex Mobilfunk weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ware vollständig, unbeschädigt und originalverpackt in einer geeigneten Außenverpackung zurückgesendet werden muss. Der Artikel muss von Ropex Mobilfunk uneingeschränkt wiederverkaufbar sein. Originalverpackungen dürfen weder beschriftet noch beklebt sein. Die Höhe der Rückerstattung erfolgt nach aktuell gültigen Tagespreisen.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht

Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist der Firmensitz von Ropex Mobilfunk in Emmerich am Rhein. Sämtliche mit Ropex Mobilfunk geschlossene Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN - Kaufrecht wird ausgeschlossen.

10. Haftungsregelungen

Ropex Mobilfunk haftet für Schadenersatz egal aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Erfüllungsgehilfen, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Ansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten gegen Ropex Mobilfunk geltend gemacht werden, sonst gelten sie als Verjährt. Eine Schadenersatzhaftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsnormen bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt. Die Haftung für von Ropex Mobilfunk zu vertretenden Verzug, anfängliches Unvermögen und Unmöglichkeit ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden musste. Diese Haftungsbegrenzung gilt genauso, wenn Ropex Mobilfunk eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt.

11. Salvatorische Klausel

Sollten eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unabhängig davon weiterhin gültig. Beide Vertragspartner vereinbaren, eine ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung beider Vertragspartner am Besten entspricht. Im Falle einer Lücke im Vertrag wird diese Regelung analog angewendet.

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