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      1. Allgemeines und Geltungsbereich
 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage
      unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In den AGB sind die Verkaufs-,
      Liefer- und Zahlungsbedingungen geregelt. Alle von unseren AGB abweichenden
      Regelungen gelten nur dann, wenn diese ausdrücklich von uns schriftlich
      bestätigt werden. Diese AGB gelten für unseren Privatkunden, sowie auch
      für Firmenkunden. Alle personenbezogenen Daten werden im Rahmen der
      Vertragsdurchführung gespeichert und zum Zwecke der Vertragsabwicklung,
      Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für Marketingzwecke
      genutzt. Eine Weitergabe zu Werbezwecken an Dritte findet nicht statt.
      Zudem weist Ropex Mobilfunk ausdrücklich darauf hin, das Kosten die
      durch die Nutzung von Kommunikationsmitteln entstehen, nicht ersetzt
      werden können.
 
 2. Angebote und Verkauf
 
 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Druckfehler und
      Irrtümer sind vorbehalten. Mündliche Auskünfte und Zusagen sowie Werbeaussagen,
      egal welcher Art, insbesondere Warenbeschreibungen, bildliche Darstellungen,
      Qualitätsangaben, Leistungsangaben, Maße und Gewichte, Gebrauchs- und
      Verwendbarkeitsangaben sind freibleibend, sofern diese nicht ausdrücklich
      als verbindlich bezeichnet werden. Geringfügige Abweichungen von Produktangaben
      gelten als genehmigt, wenn sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.
      Wir behalten uns Änderungen und Lieferungen baugleicher Geräte vor. Der Vertrag
      kommt zustande, indem sie über unserer Warenkorb und Bestellsystem im Internet,
      schriftlich per Fax, Post oder Email, sowie auch telefonisch die von ihnen
      gewünschte Ware bei Ropex Mobilfunk bestellen.
 
 3. Lieferung
 
 Die Lieferung erfolgt ab unserem Firmensitz in Emmerich. Ropex Mobilfunk
      liefert die Ware gemäß den getroffenen Vereinbarungen. Ist ein Liefertermin
      mit dem Vertragspartner vereinbart, werden wir diesen Termin nach bestem
      Vermögen einhalten. Ropex Mobilfunk ist berechtigt, in zumutbarem Umfang
      Teilleistungen zu erbringen und diese zu fakturieren. Ist Ropex Mobilfunk
      oder deren Lieferanten bei eintretenden Betriebsstörungen, Arbeitsausständen,
      Aussperrungen, behördlichen Anordnungen oder in anderen Fällen höherer Gewalt
      ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran gehindert,
      den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin zu liefern bzw. die vereinbarte
      Leistung zu erbringen, verlängern sich diese Termine entsprechend um die Dauer
      der Behinderung. Dauert diese länger als 6 Wochen, können beide Vertragspartner
      vom Vertrag zurücktreten. Wenn Ropex Mobilfunk mit einer Lieferung in Verzug
      gerät, ist der Vertragspartner verpflichtet zur Bewirkung der Leistung eine
      schriftliche Nachfrist von zwei Wochen zu setzen. Dies gilt nicht, wenn wir
      ausdrücklich und schriftlich einen Termin als verbindlich bezeichnet haben.
      Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald Ropex Mobilfunk bzw.
      der Lieferant die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur
      Auslieferung bestimmten Person übergeben hat. Verzögert sich die Auslieferung
      aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der
      Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.
 
 4. Preise, Zahlungsbedingungen und Kosten
 
 Alle Preise verstehen sich in Euro und gelten exklusive der gesetzlichen
      Mehrwertsteuer soweit nicht anderes angegeben ist. Die Zahlung der Ware erfolgt
      in der Regel per Nachnahme, Lastschrifteinzugsverfahren oder auch Vorauskasse.
      Wird aufgrund besonderer Vereinbarungen gegen Rechung geliefert, so hat die
      Zahlung sofort netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto zu erfolgen.
      Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche
      rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Ropex Mobilfunk anerkannt sind.
      Wenn der Vertragspartner versendete Ware verschuldet nicht annimmt, werden von
      Ropex Mobilfunk die anfallenden Versandkosten in Rechnung gestellt.
 
 5. Zahlungsverzug, sonstige Störungen
 
 Kommt der Vertragspartner mit Zahlungen in Verzug, ist Ropex Mobilfunk berechtigt,
      ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen
      Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Wenn Ropex Mobilfunk einen
      höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser Geltend gemacht werden. ist Ropex
      Mobilfunk berechtigt, eingehende Zahlungen auf ältere, noch offene Forderungen
      anzurechnen. Grundsätzlich ist Ropex Mobilfunk berechtigt die Ware bei einem
      Zahlungsverzug des Vertragspartners zurückzunehmen, wenn nötig den Betrieb des
      Vertragspartners zu betreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.
      Rücklastschriften veranlasst Ropex Mobilfunk sofort und ohne besonderen Hinweis,
      die Zahlungskonditionen auf Barnachnahme umzustellen. Sämtliche Kosten die bei
      der Rücklastschrift angefallen sind, sind vom Vertragspartner (Käufer) unverzüglich
      zu entrichten oder werden in Rechnung gestellt.
 Wir machen vorneweg darauf aufmerksam, dass im Eintritt eines Verzuges (gemäß §284
      Abs. 2 BGB) keine Mahnung notwendig ist. Anfallende Inkassokosten sind vom Schuldner
      zu tragen. Ropex Mobilfunk macht darauf Aufmerksam, das Erstkunden (insbesondere
      Firmenkunden) von uns überprüft werden können. Die Kosten hierfür trägt die Ropex Mobilfunk.
 
 6. Eigentumsvorbehalt
 
 Ropex Mobilfunk behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
      Bezahlung des Kaufpreises sowie aller sonstigen jeweils offen stehenden Forderungen
      aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner vor. Wenn die Ware vorher
      weiterverkauft wird, gilt die entstandene Forderung an uns abgetreten, d.h. die Ware
      bleibt auch nach dem Weiterverkauf das Eigentum von Ropex Mobilfunk. Wenn aus dieser
      Forderung Beträge eingehen, sind diese ohne Aufforderung an Ropex Mobilfunk abzuführen.
      Sollte der Vertragspartner in Zahlungsverzug sein oder wurde z.B. ein gerichtliches
      Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet worden sein, darf er über die von uns gelieferten
      Waren nicht mehr verfügen. Ropex Mobilfunk behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten,
      sowie die beim Kunden befindlichen Waren auf Kosten des Vertragspartners zurückzunehmen.
 
 7. Gewährleistung, Mängel
 
 Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach dem Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit
      und auf evtl. zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind Ropex
      Mobilfunk unmittelbar nach Erkennen schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist für
      Material- und Herstellungsmängel beträgt sechs Monate ab Übergabe der Ware an den Vertragspartner.
      Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind generell Verschleißteile im üblichen Sinne. Artikel,
      welche von Ropex Mobilfunk als Exportware deklariert werden, unterliegen keiner Gewährleistung.
      Für Sachmängel leistet Ropex Mobilfunk - entsprechend ihrer Wahl - Gewähr durch Gutschrift,
      Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Minderung des Kaufpreises. Eine Wandelung ist für den
      Vertragspartner nur möglich, wenn zwei Nachbesserungsversuche innerhalb einer angemessenen
      Frist fehlschlagen. Ansprüche des Vertragspartners wegen Vermögensschäden wie z.B. entgangener
      Gewinn oder der etwaige Verlust von Daten gelten als ausgeschlossen.
 
 8. Widerrufsrecht gemäß § 3 Fernabsatzgesetz (FernAbsG) für Verbraucher
 
 Verbraucher ist eine natürliche Person, welche ein Rechtsgeschäft zu einem
      Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblicher noch ihrer selbstständigen beruflichen
      Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Vertragspartner ist gesetzlich berechtigt, von
      seinem Widerrufsrecht gemäß § 3 FernAbsG Gebrauch zu machen. Innerhalb von zwei Wochen
      nach Erhalt der Ware muss der Widerruf schriftlich erfolgen. Zudem ist der Widerruf
      auch möglich, wenn der Vertragspartner innerhalb von zwei Wochen die erhaltene Ware
      zurücksendet, wobei auch diese Rücksendung Ropex Mobilfunk mitgeteilt werden muss.
      Maßgebend für die Fristwahrung ist die rechtzeitige Absendung. Unfreie Rücksendungen
      sowie Rücksendungen ohne Wissen werden nicht angenommen. Kosten, welche dem Vertragspartner
      durch die Nichtannahme entstehen, werden nicht erstattet. Ropex Mobilfunk weist ausdrücklich
      darauf hin, dass die Ware vollständig, unbeschädigt und originalverpackt in einer geeigneten
      Außenverpackung zurückgesendet werden muss. Der Artikel muss von Ropex Mobilfunk
      uneingeschränkt wiederverkaufbar sein. Originalverpackungen dürfen weder beschriftet noch
      beklebt sein. Die Höhe der Rückerstattung erfolgt nach aktuell gültigen Tagespreisen.
 
 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht
 
 Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist der Firmensitz
      von Ropex Mobilfunk in Emmerich am Rhein. Sämtliche mit Ropex Mobilfunk geschlossene Verträge
      unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN - Kaufrecht wird ausgeschlossen.
 
 10. Haftungsregelungen
 
 Ropex Mobilfunk haftet für Schadenersatz egal aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und
      grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Erfüllungsgehilfen, jedoch für jedes Verschulden
      bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Ansprüche
      müssen innerhalb von sechs Monaten gegen Ropex Mobilfunk geltend gemacht werden, sonst gelten
      sie als Verjährt. Eine Schadenersatzhaftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie
      eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsnormen
      bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt. Die Haftung für von Ropex Mobilfunk zu vertretenden
      Verzug, anfängliches Unvermögen und Unmöglichkeit ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren
      Entstehung typischerweise gerechnet werden musste. Diese Haftungsbegrenzung gilt genauso, wenn
      Ropex Mobilfunk eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt.
 
 11. Salvatorische Klausel
 
 Sollten eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen
      unabhängig davon weiterhin gültig. Beide Vertragspartner vereinbaren, eine ungültige Bestimmung
      durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung beider Vertragspartner am
      Besten entspricht. Im Falle einer Lücke im Vertrag wird diese Regelung analog angewendet.
 
 
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