1. Allgemeines und Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage
unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In den AGB sind die Verkaufs-,
Liefer- und Zahlungsbedingungen geregelt. Alle von unseren AGB abweichenden
Regelungen gelten nur dann, wenn diese ausdrücklich von uns schriftlich
bestätigt werden. Diese AGB gelten für unseren Privatkunden, sowie auch
für Firmenkunden. Alle personenbezogenen Daten werden im Rahmen der
Vertragsdurchführung gespeichert und zum Zwecke der Vertragsabwicklung,
Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für Marketingzwecke
genutzt. Eine Weitergabe zu Werbezwecken an Dritte findet nicht statt.
Zudem weist Ropex Mobilfunk ausdrücklich darauf hin, das Kosten die
durch die Nutzung von Kommunikationsmitteln entstehen, nicht ersetzt
werden können.
2. Angebote und Verkauf
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Druckfehler und
Irrtümer sind vorbehalten. Mündliche Auskünfte und Zusagen sowie Werbeaussagen,
egal welcher Art, insbesondere Warenbeschreibungen, bildliche Darstellungen,
Qualitätsangaben, Leistungsangaben, Maße und Gewichte, Gebrauchs- und
Verwendbarkeitsangaben sind freibleibend, sofern diese nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet werden. Geringfügige Abweichungen von Produktangaben
gelten als genehmigt, wenn sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.
Wir behalten uns Änderungen und Lieferungen baugleicher Geräte vor. Der Vertrag
kommt zustande, indem sie über unserer Warenkorb und Bestellsystem im Internet,
schriftlich per Fax, Post oder Email, sowie auch telefonisch die von ihnen
gewünschte Ware bei Ropex Mobilfunk bestellen.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab unserem Firmensitz in Emmerich. Ropex Mobilfunk
liefert die Ware gemäß den getroffenen Vereinbarungen. Ist ein Liefertermin
mit dem Vertragspartner vereinbart, werden wir diesen Termin nach bestem
Vermögen einhalten. Ropex Mobilfunk ist berechtigt, in zumutbarem Umfang
Teilleistungen zu erbringen und diese zu fakturieren. Ist Ropex Mobilfunk
oder deren Lieferanten bei eintretenden Betriebsstörungen, Arbeitsausständen,
Aussperrungen, behördlichen Anordnungen oder in anderen Fällen höherer Gewalt
ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran gehindert,
den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin zu liefern bzw. die vereinbarte
Leistung zu erbringen, verlängern sich diese Termine entsprechend um die Dauer
der Behinderung. Dauert diese länger als 6 Wochen, können beide Vertragspartner
vom Vertrag zurücktreten. Wenn Ropex Mobilfunk mit einer Lieferung in Verzug
gerät, ist der Vertragspartner verpflichtet zur Bewirkung der Leistung eine
schriftliche Nachfrist von zwei Wochen zu setzen. Dies gilt nicht, wenn wir
ausdrücklich und schriftlich einen Termin als verbindlich bezeichnet haben.
Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald Ropex Mobilfunk bzw.
der Lieferant die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur
Auslieferung bestimmten Person übergeben hat. Verzögert sich die Auslieferung
aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der
Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Kosten
Alle Preise verstehen sich in Euro und gelten exklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer soweit nicht anderes angegeben ist. Die Zahlung der Ware erfolgt
in der Regel per Nachnahme, Lastschrifteinzugsverfahren oder auch Vorauskasse.
Wird aufgrund besonderer Vereinbarungen gegen Rechung geliefert, so hat die
Zahlung sofort netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto zu erfolgen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Ropex Mobilfunk anerkannt sind.
Wenn der Vertragspartner versendete Ware verschuldet nicht annimmt, werden von
Ropex Mobilfunk die anfallenden Versandkosten in Rechnung gestellt.
5. Zahlungsverzug, sonstige Störungen
Kommt der Vertragspartner mit Zahlungen in Verzug, ist Ropex Mobilfunk berechtigt,
ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Wenn Ropex Mobilfunk einen
höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser Geltend gemacht werden. ist Ropex
Mobilfunk berechtigt, eingehende Zahlungen auf ältere, noch offene Forderungen
anzurechnen. Grundsätzlich ist Ropex Mobilfunk berechtigt die Ware bei einem
Zahlungsverzug des Vertragspartners zurückzunehmen, wenn nötig den Betrieb des
Vertragspartners zu betreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.
Rücklastschriften veranlasst Ropex Mobilfunk sofort und ohne besonderen Hinweis,
die Zahlungskonditionen auf Barnachnahme umzustellen. Sämtliche Kosten die bei
der Rücklastschrift angefallen sind, sind vom Vertragspartner (Käufer) unverzüglich
zu entrichten oder werden in Rechnung gestellt.
Wir machen vorneweg darauf aufmerksam, dass im Eintritt eines Verzuges (gemäß §284
Abs. 2 BGB) keine Mahnung notwendig ist. Anfallende Inkassokosten sind vom Schuldner
zu tragen. Ropex Mobilfunk macht darauf Aufmerksam, das Erstkunden (insbesondere
Firmenkunden) von uns überprüft werden können. Die Kosten hierfür trägt die Ropex Mobilfunk.
6. Eigentumsvorbehalt
Ropex Mobilfunk behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises sowie aller sonstigen jeweils offen stehenden Forderungen
aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner vor. Wenn die Ware vorher
weiterverkauft wird, gilt die entstandene Forderung an uns abgetreten, d.h. die Ware
bleibt auch nach dem Weiterverkauf das Eigentum von Ropex Mobilfunk. Wenn aus dieser
Forderung Beträge eingehen, sind diese ohne Aufforderung an Ropex Mobilfunk abzuführen.
Sollte der Vertragspartner in Zahlungsverzug sein oder wurde z.B. ein gerichtliches
Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet worden sein, darf er über die von uns gelieferten
Waren nicht mehr verfügen. Ropex Mobilfunk behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten,
sowie die beim Kunden befindlichen Waren auf Kosten des Vertragspartners zurückzunehmen.
7. Gewährleistung, Mängel
Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach dem Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit
und auf evtl. zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind Ropex
Mobilfunk unmittelbar nach Erkennen schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist für
Material- und Herstellungsmängel beträgt sechs Monate ab Übergabe der Ware an den Vertragspartner.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind generell Verschleißteile im üblichen Sinne. Artikel,
welche von Ropex Mobilfunk als Exportware deklariert werden, unterliegen keiner Gewährleistung.
Für Sachmängel leistet Ropex Mobilfunk - entsprechend ihrer Wahl - Gewähr durch Gutschrift,
Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Minderung des Kaufpreises. Eine Wandelung ist für den
Vertragspartner nur möglich, wenn zwei Nachbesserungsversuche innerhalb einer angemessenen
Frist fehlschlagen. Ansprüche des Vertragspartners wegen Vermögensschäden wie z.B. entgangener
Gewinn oder der etwaige Verlust von Daten gelten als ausgeschlossen.
8. Widerrufsrecht gemäß § 3 Fernabsatzgesetz (FernAbsG) für Verbraucher
Verbraucher ist eine natürliche Person, welche ein Rechtsgeschäft zu einem
Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblicher noch ihrer selbstständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Vertragspartner ist gesetzlich berechtigt, von
seinem Widerrufsrecht gemäß § 3 FernAbsG Gebrauch zu machen. Innerhalb von zwei Wochen
nach Erhalt der Ware muss der Widerruf schriftlich erfolgen. Zudem ist der Widerruf
auch möglich, wenn der Vertragspartner innerhalb von zwei Wochen die erhaltene Ware
zurücksendet, wobei auch diese Rücksendung Ropex Mobilfunk mitgeteilt werden muss.
Maßgebend für die Fristwahrung ist die rechtzeitige Absendung. Unfreie Rücksendungen
sowie Rücksendungen ohne Wissen werden nicht angenommen. Kosten, welche dem Vertragspartner
durch die Nichtannahme entstehen, werden nicht erstattet. Ropex Mobilfunk weist ausdrücklich
darauf hin, dass die Ware vollständig, unbeschädigt und originalverpackt in einer geeigneten
Außenverpackung zurückgesendet werden muss. Der Artikel muss von Ropex Mobilfunk
uneingeschränkt wiederverkaufbar sein. Originalverpackungen dürfen weder beschriftet noch
beklebt sein. Die Höhe der Rückerstattung erfolgt nach aktuell gültigen Tagespreisen.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist der Firmensitz
von Ropex Mobilfunk in Emmerich am Rhein. Sämtliche mit Ropex Mobilfunk geschlossene Verträge
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN - Kaufrecht wird ausgeschlossen.
10. Haftungsregelungen
Ropex Mobilfunk haftet für Schadenersatz egal aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Erfüllungsgehilfen, jedoch für jedes Verschulden
bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Ansprüche
müssen innerhalb von sechs Monaten gegen Ropex Mobilfunk geltend gemacht werden, sonst gelten
sie als Verjährt. Eine Schadenersatzhaftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie
eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsnormen
bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt. Die Haftung für von Ropex Mobilfunk zu vertretenden
Verzug, anfängliches Unvermögen und Unmöglichkeit ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren
Entstehung typischerweise gerechnet werden musste. Diese Haftungsbegrenzung gilt genauso, wenn
Ropex Mobilfunk eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt.
11. Salvatorische Klausel
Sollten eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen
unabhängig davon weiterhin gültig. Beide Vertragspartner vereinbaren, eine ungültige Bestimmung
durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung beider Vertragspartner am
Besten entspricht. Im Falle einer Lücke im Vertrag wird diese Regelung analog angewendet.
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